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Bericht aus dem Gemeinderat | MÄRZ 2023 | Teil 2
„Mit der aktuellen Krise stehen wir vor ganz, ganz großen Herausforderungen, in vielen Punkten sind wir wirklich auf dem Anschlag, gerade mit Blick auf die nachträgliche Betreuung.“ Mit diesen eindringlichen Worten eröffnete Bürgermeister Hakan Günes in der Märzsitzung des Gemeinderates die Debatte zum Beschlussvorschlag der Verwaltung zur „Genehmigung von Mietverträgen für die Anmietung von Wohnraum für die Unterbringung von geflüchteten Menschen“.
Besagten Vorschlag miterarbeitet hatte Ordnungsamtsleiter Peter Schmitt, der mit Blick auf die Bereitstellung von Wohnraum und die Integration gleichfalls von einer großen Herausforderung sprach. Der Sachverhaltsdarstellung war unter anderem zu entnehmen, dass aufgrund des Ukraine-Krieges Millionen Menschen auf der Flucht seien und Schutz in anderen Ländern suchten. Dabei hätten zwar viele Personen eine Zuflucht bei Verwandten, Freunden oder Bekannten finden können.
Allerdings hätten auch viele flüchtende Menschen in Erstaufnahmestellen des Bundes und der Länder untergebracht werden müssen, die anschließend auf die Gemeinschaftsunterkünfte der Landkreise und schlussendlich in die Kommunen verteilt würden. Für die Gemeinde Sandhausen habe sich ergeben, dass im vergangenen Jahr 177 Flüchtlinge aufzunehmen gewesen seien und im Jahr 2023 187 Flüchtlinge aufzunehmen seien.
Bislang hätten jedenfalls in diesem Zeitraum 129 Flüchtlinge in Sandhausen ein neues Zuhause gefunden, wobei 64 Personen in privaten Wohnungen Zuflucht gefunden hätten und 65 Personen durch die Gemeinde in gemeindeeigenen Liegenschaften oder in angemietetem Wohnraum untergebracht worden seien. Da die gemeindeeigenen Liegenschaften nicht ausreichten, sei die die Anmietung von Wohnraum erforderlich gewesen und auch weiterhin erforderlich sein.
Laut der Hauptsatzung der Gemeinde Sandhausen könne der Bürgermeister Mietverträge bis zu einem jährlichen Miet- und Pachtwert bis 3000 Euro ohne Zustimmung des Gemeinderates selbst abschließen. Da jedoch die abgeschlossenen Mietverträge diesen Betrag überstiegen, müsse der Gemeinderat zustimmen. Aktuell habe die Gemeindeverwaltung 19 Objekte mit 24 Wohneinheiten angemietet.
Die Miete belaufe sich auf monatlich 18.423,84 Euro, wovon 10.256,46 Euro durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis übernommen würden. Allerdings stünden noch weitere Leistungsbescheide durch das Landratsamt aus. In der Debatte wies für CDU-Fraktion Gemeinderätin Anna-Maria Köhler darauf hin, dass es derzeit einen „ganz massiven Zustrom an Flüchtlingen“ gebe, der sogar höher als jener des Jahres 2015 sei.
Aber dennoch habe man es „in Sandhausen immer noch geschafft, dass die Menschen gut integriert ist“. Sehr gut aus ihrer Sicht ist hierbei, dass „viele Private Wohnungen zur Verfügung stellen“. Zugleich geht sie freilich davon aus, dass die „Herausforderungen immer größer werden“. Folglich müsse die Politik „künftig wieder stärker unterscheiden zwischen Asyl und Migration“.
Ihre Fraktion stimmte der Beschlussvorlage dann genau so unisono zu wie es auch die SPD-Fraktion tat. Für diese erklärte Gemeinderätin Xenia Rösch, dass man sich die „Situation nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine weder habe vorstellen können noch wollen. Ihren Befund, dass die gemeindeeigenen Liegenschaften nicht ausreichten, verband sie ebenso wie schon zuvor der Bürgermeister mit einem ausdrücklichen Dankeschön an alle ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit Engagierten.
Für die FDP-Fraktion wollte eigentlich Gemeinderat Volker Liebetrau Stellung beziehen. Was ihm aber nicht möglich war, da ihm das Thema offenbar emotional überaus naheging. So kam Gemeinderätin Heidi Seeger zu dem Schluss, dass „wir Gottseidank Bürgerinnen und Bürger haben, die ihre Wohnungen zur Verfügung stellen“. Denn schließlich sei es schon so, dass „wir hier unten manchmal einfach alleine gelassen werden“.
Dank angesagt war auch aus Sicht der GAL-Fraktion, und zwar, so Gemeinderätin Beate Würzer, an die Verwaltung und den ökumenischen Helferkreis. Zu bedenken gab sie obendrein, dass die nächsten Jahre zeigen würden, ob nicht die Klimakrise zu einer großen Migrationswelle von Süd nach Nord führen werde. Nach Debattenende stimmten alle anwesenden Ratsmitglieder der Beschlussvorlage zu.
Genau dies wurde auch beim folgenden Beschlussvorschlag protokolliert, der konkret so lautete: „Der Gemeinderat beschließt das Förderprogramm für die Bezuschussung von Balkonsolaranlagen unter den vorgeschlagenen Rahmenbedingungen. Der Zuschuss beträgt pauschal 200 Euro pro Anlage und Haushalt.“ Hierzu merkte Ortsbaumeister Benjamin Wiegand zum einen an, dass es eine Begrenzung auf einen Förderantrag pro Haushalt gebe.
Und zum anderen, dass diese Förderregelung auch rückwirkend zum 1. Oktober 2022 gelten solle. Laut der Vorlage kann eine Balkonsolaranlage je nach Standort und Modell mit 600 Watt jährlich bis zu 500 Kilowattstunden Strom erzeugen. Bei einem Strompreis von rund 40 Cent pro Kilowattstunde ergäbe dies eine Einsparung von 200 Euro im Jahr.
Da die Kosten der Balkonsolaranlagen zwischen 500 und 1500 Euro lägen, läge eine Amortisation ohne Montage durchschnittlich bei rund fünf Jahren. Von Seiten der Hersteller werde für den verbauten Wechselrichter eine Garantie von 12 Jahren und für die Solarmodule von 20 bis 25 Jahre angeboten, sodass von einer entsprechenden Haltbarkeit ausgegangen werden könne.
Für die CDU-Fraktion hielt Gemeinderat Michael Herzog hierzu fest, dass der Erfolg von Photovoltaikanlagen unbestritten sei. Für die Beschlussvorlage spreche, dass auf diese Weise die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger erleichtert werde, eine ohne großen Aufwand zu installierende Balkonsolaranlage anzuschaffen. Und damit einen „kleinen Beitrag zur Senkung der Kosten“ zu bewirken.
SPD-Gemeinderat Thomas Schulze sprach ebenso von einem „kleinen Beitrag“, doch würde viele kleine Beiträge im Endeffekt einen großen Beitrag ergeben. Jedenfalls könnte sich eine Balkonsolaranlage nach fünf Jahren errechnet haben und dank des Zuschusses der Gemeinde sogar bereits nach vier Jahren. Da man es also mit einer „Entlastung unserer Bürgerinnen und Bürger“ zu tun habe und mit einem Beitrag zum Klimaschutz, votiere seine Fraktion mit Ja.
FDP-Gemeinderat Georg Diem lobte Balkonsolaranlagen als eine „tolle, clevere Erfindung“, denn so komme man „von der Horizontalen in die Vertikale, also auf Fläche, die bisher nicht genutzt werden“. Außerdem seien „600 Watt sehr viel, wenn das dann 10, 20, 100 Leute machen“. Oder in anderen Worten: „Jedes kleine Kraftwerk kann sehr, sehr viel bewirken.“ Nach ihm erinnerte GAL-Fraktionsvorsitzender Ralf Lauterbach daran, dass seine Fraktion eine Förderung derartiger Anlagen schon vor zwei Jahren angestrebt habe. Jedoch hole man diesen Zeitverzug jetzt auf, wobei er besonders die sich auf sechs Monate erstreckende rückwirkende Förderung als „sehr gut“ erachte. „Das ist“, so seine Gesamtbilanz, „gut für die Stromversorgung im ganzen Land und für die Energiewende und noch dazu macht die Förderung das Ganze auch sozialverträglich.“