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Bericht aus dem Gemeinderat | JULI 2023 | Teil 2


Konkret zum Ausdruck kommt diese in einem neu erstellten Vereinszuschussprogramm, das ab dem 1. August 2023 in Kraft tritt.  Einzelheiten hierzu hatte Kämmerer Kevin Weirether parat. Zuallererst hielt er fest, dass die letzte diesbezügliche Anpassung im Jahr 1986 vorgenommen worden sei. Seitdem hätten sich die Vereinsförderrichtlinien nur in der Form verändert, dass neu gegründete Vereine bei der Vereinsförderung mitberücksichtigt worden seien. Nun habe sich die Verwaltung an den Vereinsförderrichtlinien der Nachbarkommunen Leimen und Nußloch orientiert.

Überdies wichtig war Kevin Weirether der Hinweis, dass sich der finanzielle Aufwand für die Gemeinde durch die Anpassung von 70.000 um 30.000 auf künftig 100.000 Euro erhöhen werde. Aufgrund der Bedeutung für das örtliche Vereinsleben werden nachfolgend die in der Beschlussvorlage aufgeführten „Eckpunkte“ des Vereinszuschussprogramms in Auszügen wiedergeben werden:

  • Grundzuschuss: Jeder Verein hat einen Mindestaufwand für seine Verwaltung, um die satzungsmäßig festgelegten Ziele zu erreichen. Die Sandhäuser Vereine, die im Vereinszuschussprogramm aufgenommen sind, werden in Würdigung ihrer Vereinsziele mit pauschalen Sockelbeträgen in Form eines jährlichen Grundzuschusses gefördert. Die kulturellen und kirchlichen Musik- und Gesangsvereine erhalten lediglich den hälftigen Grundzuschuss. Die sozialen Einrichtungen und die Fördervereine sind vom Grundzuschuss ausgenommen.
  • Gestaltungs- und Kulturzuschuss: Die Kulturvereine, die sozialen Einrichtungen, die kirchlichen Musik- und Gesangsvereine erhalten für ihr kulturelles und soziales Engagement in Sandhausen einen Gestaltungszuschuss von jährlich 600 Euro. Die Fördervereine kommunaler Einrichtungen erhalten lediglich den hälftigen Gestaltungs- und Kulturzuschuss.
  • Jugendzuschuss: Die Jugendarbeit liegt im besonderen Interesse der Gemeinde Sandhausen und erfährt deshalb eine besondere finanzielle Förderung. Daher gewährt die Gemeinde Sandhausen für jeden betreuten und gemeldeten Jugendlichen einen Zuschuss von jährlich 25 Euro. Kinder und Jugendliche von kulturellen Vereinen und sonstigen Vereinen erhalten die hälftigen Förderbeträge. Soziale Einrichtungen, Kirchliche Musik- und Gesangsvereine und Fördervereine kommunaler Einrichtungen sind vom Jugendzuschuss ausgenommen.
  • Bewirtschaftungszuschuss: Vereine mit in ihrem Eigentum stehenden Vereinsheimen, im Freien liegende Sportflächen und sonstigen Freiflächen sowie mit genutzten Vereinsräumen, die durch den Verein langfristig für ihren Vereinszweck angemietet wurden, erhalten einen pauschalierten Bewirtschaftungszuschuss. Somit erhalten auch der Musikverein, die TG, der SC und der Budoverein einen Bewirtschaftungszuschuss.
  • Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen: Investitionszuschüsse sollen zukünftig von 1.000 bis 100.000 Euro mit 20 Prozent der Netto-Investitionskosten, also der Gesamtinvestition abzüglich Zuschüssen von Dritten, gefördert werden. Ab 100.000 Euro reduziert sich der Fördersatz auf 15 Prozent. Die maximale Förderhöhe beträgt 200.000 Euro. Die Einführung einer Deckelung ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, um den Ergebnishaushalt nicht übermäßig zu belasten. Gleiches gilt für die Reduzierung des Fördersatzes ab 100.000 Euro auf 15 Prozent.
  • Investitionszuschüsse für bewegliche Vermögensgegenstände: Die Anschaffung von beweglichen Gegenständen, die dem Vereinszweck dienen, wird mit 20 Prozent des festgesetzten zuschussfähigen Aufwandes, höchstens jedoch mit 3.000 Euro im Jahr, gefördert. Bezuschusst können lediglich solche beweglichen Gegenstände werden, die in der Einzelbeschaffung mindestens 500 Euro kosten.
  • Veranstaltungszuschuss: Den Vereinen wird einmal im Jahr bei einer nach der Entgeltordnung entgeltpflichtigen Veranstaltung in einem gemeindeeigenen Objekt für eine öffentlich zugängliche Veranstaltung ein Veranstaltungszuschuss gewährt. Der Veranstaltungszuschuss und das Nutzungsentgelt im Vereinstarif nach der Entgeltordnung sind gleich hoch.
  • Zuschüsse für Meisterschaften und Pokalsiege: Finanziell gefördert werden grundsätzlich nur Mannschaftsmeister, soweit der betroffene Verein auch durch die Gemeinde Sandhausen laufend jährlich gefördert wird. Einzelmeister außerhalb von Mannschaftswettbewerben können mit einem Sachgeschenk bedacht werden, soweit diese als Einwohner von Sandhausen einem Verein angehören, welcher durch die Gemeinde Sandhausen laufend jährlich gefördert wird.
  • Jubiläumszuschüsse: Die Vereine erhalten bei Jubiläen (25 Jahre, 50 Jahre, 75 Jahre, 100 Jahre und darüber hinaus im 25-jährigen Turnus) einen Zuschuss von 20 Euro je Jubiläumsjahr. Bisher erhalten die Vereine eine Förderung pro Jubiläumsjahr in Höhe 15,34 Euro.
  • Zuschüsse für Sach- und Dienstleistungen: Hier sollen insbesondere die Leistungen des Bauhofes, des Eigenbetriebes Wasserversorgung und des Betriebs gewerblicher Art der Kegelbahn abgebildet werden.

Für die CDU-Fraktion lobte Lars Albrecht die Beschlussvorlage auch dafür, dass diese nun zeige, „dass niemand zu kurz gekommen ist und auch künftig niemand zu kurz kommen wird“. Alles in allem sei die Vereinsförderung als „absolutes Freiwilligkeitsangebot der Gemeinde“ ganz wichtig für das Gemeindeleben und liege seiner Fraktion daher am Herzen. Vielleicht müsse man aber noch an der einen oder anderen Schraube drehen.

Jonas Scheid hielt im Namen der SPD-Fraktion fest, dass die Vereinslandschaft in Sandhausen tief verankert und verwurzelt und eine „große integrative Kraft für das friedliche Zusammenleben in unserer Gemeinde“ sei. Oder in anderen Worten: „In Sandhausen sind sie seit jeher Dreh- und Angelpunkt des gesellschaftlichen Lebens.“ Der breiteren finanziellen Unterstützung der Vereine durch die Gemeinde stimme die SPD also zu.

FDP-Gemeinderat Ernst Klinger erklärte für seine Fraktion, dass „überall beklagt wird, dass unsere Kinder zu dick seinen, keinen Sport betreiben, sich ungesund ernähren und das Internet als Spielwiese nutzen“. Als Gemeinde könne man das schlecht ändern, doch könne man dafür sorgen, dass die Grundlagen vorhanden seien. Und genau dazu gehör die Ausstattung der Vereine. Wichtig sei der FDP, dass „nur Amateurvereine unterstützt werden“.

GAL-Fraktionsvorsitzender Ralf Lauterbach verband seine Befürwortung einer „vernünftigen finanziellen Ausstattung der Vereine“ mit einer rundum positiven Bewertung des neuen Vereinszuschussprogramms. Denn erstens trage dieses dem Investitions- und Aktivitätsniveau der Vereine Rechnung, zweitens finde der Gleichheitsgrundsatz Niederschlag und dritten gebe es jetzt Transparenz.

Redakteur / Urheber
Werner Popanda (Freier Mitarbeiter)