Neuigkeit
Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeinde Sandhausen hat sich im Konvoi mit Leimen und Nußloch dem Thema kommunale Wärmeplanung verschrieben, dabei sind es zunächst die großen Kreisstädte und Stadtkreise, die laut Klimaschutzgesetz bis Ende 2023 eine solche Planung präsentieren sollten. Doch die Zeit drängt so oder so – das Land Baden-Württemberg verfolgt ehrgeizige Klimaziele, will die Treibhausgasneutralität bis 2040 erreichen. Ein wichtiger Bestandteil hierbei ist die Wärmewende.
Die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Sandhausen ist eine strategische Grundlage, um vor Ort bis 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. „Sie ist eine informelle Planung ohne rechtliche Auswirkung und bietet Orientierung“, weiß Bürgermeister Hakan Günes. Gedanken mache sich die Gemeinde nicht, weil sie nun beispielsweise per Gesetz ausdrücklich dazu verpflichtet sei, „sondern weil wir es wollen und es sinnvoll ist“. Bei einer Infoveranstaltung im Festhallen-Restaurant am 18. Januar stellte das Planungsbüro GEF Ingenieur AG aus Leimen eine Bestandsaufnahme der aktuellen Wärmeversorgung sowie eine Potenzialanalyse vor, die ein gänzlich unverbindliches Zielszenario für das Jahr 2040 in Aussicht stellen – alle Details finden sich in der Präsentation auf dieser Seite zum Download.
Die Gemeinde Sandhausen bittet nun bis Freitag, 23. Februar um Ideen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger, die in eine finale Fassung – der Gemeinderat wird über die kommunale Wärmeplanung noch beschließen – einfließen sollen: Zur Beteiligung einfach eine E-Mail an umwelt(at)sandhausen.de senden oder auch einen Termin mit Klimaschutzmanager Dr. Werner Krause, Telefon 06224 592-167, vereinbaren.
„Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung auf entsprechend hoher Flughöhe. Die Einteilung von Eignungsgebieten ist nicht gebäudescharf. Aus der Zuordnung zu einem Wärmenetzeignungsgebiet entsteht für den Gebäudeeigentümer keine Verpflichtung, sich an einem Wärmenetz anzuschließen. Jedoch begründet sich auch kein Rechtsanspruch auf einen Wärmenetzanschluss. Ferner folgt keine Verpflichtung für die Kommunen, ein Wärmenetz zu bauen oder zu betreiben. Ausgewiesen werden Eignungsgebiete“, erklärt Dr. Werner Krause.