Neuigkeit
Standsicherheitsprüfung der Grabmale
Die Grabmalprüfung auf den Friedhöfen steht an – sie wird in der Kalenderwoche neun in der Zeit vom 26. Februar bis 1. März erfolgen. Insgesamt werden dabei in Sandhausen nahezu 2000 Grabstätten begutachtet.
Grabmalanlagen auf öffentlichen Friedhöfen sind einmal im Jahr im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Die Gemeinde Sandhausen hat die Firma Grabmalprüfung Becker und Weißbach damit beauftragt, die Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf dem Alten Friedhof und dem Waldfriedhof durchzuführen. Für die Prüfung entstehen den Grabnutzungsberechtigten keine Kosten.
Die Prüfungen dienen der Unfallverhütung und werden von Prüfungsberechtigten übernommen, die nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien VSG 4.7 unter Verweis auf die Richtlinien für die Erstellung und Prüfung von Grabmalen des Bundesinnungsverbands des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks vorgehen.
Nach Abschluss der Prüfungen erhält die Gemeinde Sandhausen einen detaillierten Prüfungsbericht, in dem das Ergebnis der nicht standsicheren Grabmale mit Angabe der jeweiligen Prüflast dokumentiert wird. Alle Grabmale, die nicht standsicher sind, werden sicherheitshalber zusätzlich fotografiert und erhalten einen aufgeklebten Warnhinweis.
Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmale werden durch die Friedhofsverwaltung im Anschluss an die Prüfung umgehend benachrichtigt.