Neuigkeit

Anpassung der Förderung von Solarenergie


Mit der Sitzung am 26. Februar 2024 hat der Gemeinderat nun mehrheitlich für eine Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Solarenergie, Balkonsolaranlagen betreffend, gestimmt.

Gefördert wird maximal 50 Prozent des Anschaffungspreises samt Einbaukosten, wobei die höchstmögliche Förderung bei 200 Euro bleibt. Darüber hinaus beinhaltet die Anpassung, die Streichung der Möglichkeit, sich eine Förderung reservieren zu lassen, um das Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten.

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Redakteur / Urheber
Ortsbauamt Gemeinde Sandhausen