Neuigkeit

Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2023


ACHTUNG: Ablesefrist bis 15. Dezember 2023 Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, es ist wieder an der Zeit, die verbrauchte Wassermenge und die in das Kanalnetz eingeleitete Abwassermenge abzurechnen. Wie im letzten Jahr werden auch dieses Jahr wieder Briefe versandt, mit denen Sie aufgefordert werden, den Zählerstand der Wasseruhr der Gemeinde mitzuteilen. Die Mitteilung des Standes der Wasseruhr kann über mehrere Wege erfolgen: Den Brief ausfüllen und in den Briefkasten im Rathaus einwerfenDen Brief ausfüllen und an die Fax Nr.: 06224 592 – 130 faxenTelefonische Mitteilung unter 06224 592 – 121 oder 592 – 165E-Mail formlos an steueramt(at)sandhausen.de – folgende Angaben werden benötigt: Zählernummer/Objekt, Zählerstand, Ablesedatum, Telefonnummer (freiwillig) für eventuelle Rückfragen  Die Gemeinde Sandhausen bemüht sich, die Kosten für die Bürgerschaft zu senken. Das Ableseverfahren ist eine Maßnahme, die zur Kostensenkung beiträgt. Ein weiterer Vorteil für Sie ist der Wegfall des lästigen Wartens auf den Ableser. Wir hoffen auf die bewährte Zusammenarbeit der vergangenen Jahre und auf Ihre Mithilfe.  WICHTIG: Bitte den Abschnitt komplett ausfüllen:ZählerstandAblesedatumUnterschriftTelefonnummer (freiwillig) für eventuelle Rückfragen (Zahlendreher usw.)Zählernummer kontrollieren Erstmalig wird bei der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2023 der abgelesene Zählerstand auf den 31.12.2023 hochgerechnet. Dieser maschinell ermittelte Zählerstand bildet die Grundlage der Endabrechnung. Bitte reichen Sie den Zählerstand bis spätestens zum 15. Dezember 2023 bei der Gemeindeverwaltung ein. Bei nicht eingegangenen Zählerständen werden wir die Verbräuche schätzen. Geschätzte Endabrechnungen werden nicht korrigiert. Anhänge45380327_page1pdf231024145203492416-AS_Mitteilung-G.pdf.jpg