Neuigkeit
Blühflächen-Förderprogramm wird bis 2029 verlängert
Das Förderprogramm „Blühstreifen und Blühwiesen für Sandhausen“, das am 30.09.2019 beschlossen worden war, wird bis 2029 verlängert, außerdem werden die Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro jährlich in den Haushalten 2025 bis 2029 bereitgestellt – das entschied der Sandhäuser Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung im großen Sitzungssaal des Rathauses.
Ortsbaumeister Benjamin Wiegand erläuterte den Sachverhalt kurz und wies darauf hin, dass es darum gehe, das Förderprogramm „auf die Höhe der Zeit“ zu bringen. Bei „Blühstreifen und Blühwiesen für Sandhausen“, das das Ziel verfolgt, für Blühflächen sowie Gras- und Krautflächen zu sorgen, damit dem Artensterben vor allem bei Insekten und Vögeln geeignet entgegengewirkt werden kann, bewirtschaften vier Landwirte insgesamt über 120.000 Quadratmeter wie es die Richtlinien vorgeben. Wie Wiegand betonte mit sehr gutem Erfolg – und das Förderprogramm nütze tatsächlich der heimischen Tierwelt. Das sei der Gemeinde unter anderem auch vonseiten der Jägerschaft bestätigt worden.
Der Verfasser des Förderprogramms „ist heute unser Bürgermeister“, sagte Lars Albrecht (CDU) und blickte zu den Anfängen zurück. Seine Fraktion finde es gut, das Blühwiesen-Programm fortzuführen. Die jährliche Fördersumme entspreche einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zudem gebe es noch reichlich Potenzial. Mit dem Zeithorizont von fünf Jahren und den Anpassungen der Richtlinien biete das Förderprogramm nicht zuletzt die nötige Planungssicherheit für die Landwirte.
Die Fortführung und Modifizierung des Förderprogramms für Blühflächen ist „sicher eine blumige Entscheidung für uns, die uns aber in der SPD-Fraktion nicht schwer fiel“, sagte Jonas Scheid. Schließlich erkenne man darin „einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt und Ökologie in Sandhausen“. Aus diesem Grund habe die SPD auch damals im Jahr 2019 für das Förderprogramm gestimmt. Die Blühflächen mit unterschiedlich blüten- und artenreicher Bepflanzung schütze und bewahre die Flora und Fauna vor Ort.
Volker Liebetrau (FDP) berichtete, dass er mit der Grünflächenmanagerin der Gemeinde Susanne Wölflick unterwegs gewesen sei und festgestellt habe: „Es summt und kriecht.“ Vorbehalte, die in den Vorberatungen noch vorhanden gewesen seien, wie er informierte, wurden offensichtlich obsolet, denn er signalisierte Zustimmung für seine Fraktion.
Auch die GAL sieht im Blühflächen-Programm „eine gute Sache“, wie Lukas Öfele meinte. Mit der Weiterführung und den Anpassungen gewähre man den Landwirten Planungssicherheit, gleichwohl seien nicht alle Flächen geeignet, weshalb man bei künftigen Vereinbarungen genau hinschauen solle.
Diesen Hinweis griff Bürgermeister Hakan Günes auf und verwies darauf, dass im Rahmen des Förderprogramms stets auf Sinnhaftigkeit geprüft werde, so wie es der Landschaftserhaltungsverband vorgebe.
Ralf Lauterbach (GAL) ließ es sich indes nicht nehmen, die CDU als einstigen Ideengeber für das Programm zu loben. Und auch Programm-Verfasser Hakan Günes erhielt ein Lob, da er sich auch als Bürgermeister positiv hervortue im Umgang mit den gemeindeeigenen Flächen – „und dafür erhält man nicht immer Lob“. Mögliche Schelte müsse man aushalten, die Kommune müsse nun mal Vorbild sein.
Einstimmig entschied der Gemeinderat darüber hinaus, dass die Förderrichtlinien dem Zug der Zeit entsprechend angepasst werden.
Anpassung wie zuletzt in zwei Stufen
Beim einstimmigen Beschluss zur Erhöhung der Kinder- und Schülerbetreuungsgebühren folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, wonach die Anpassung wie zuletzt in zwei Stufen erfolgen soll – nun jeweils zum 01.09.2024 und 01.03.2025 sowie zum 01.09.2025 und 01.03.2026. Um außerdem weiterhin die Familienfreundlichkeit zu bewahren, hat sich die Verwaltung dazu entschieden, bei den Zwei- und Mehr-Kind-Familien unterhalb des Landesrichtsatzes zu bleiben. Da jedoch die Empfehlung des Städte- und Gemeindetags bei der letzten Entgeltanpassung nicht zu 100 Prozent umgesetzt wurde, sah die Verwaltung die Dringlichkeit umso mehr, sich dieses Mal an der Empfehlung des Städte- und Gemeindetags zu orientieren.
In Sandhausen betragen die Elternbeiträge aktuell für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 138 Euro (Regelkindergarten) und 424 Euro (Kinderkrippen). Die Landesrichtsätze schlagen künftig 148 Euro (Regelkindergarten 2024/25) und 159 Euro (Regelkindergarten 2025/26) beziehungsweise 439 Euro (Kinderkrippen 2024/25) und 471 Euro (Kinderkrippen 2025/26) vor.
Die angekündigte Erhöhung des Landesrichtsatzes für 2024/2025 um 7,5 Prozent und für 2025/2026 um 7,3 Prozent wird dahingehend begründet, dass durch stetig ansteigende laufende Kosten und auch hohe Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent weiterhin gehalten werden soll. Auf die Eltern entfallen 20 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten – rund 60 Prozent der Kosten übernimmt die Gemeinde.
Ausschreibung auf den Weg gebracht
Der Gemeinderat brachte zudem die Ausschreibung für das Nahwärmenetz im Baugebiet Große Mühllach I & II auf den Weg. Für die Ausschreibung wurden die Firma KEA BW sowie die Firma UBP zur Beratung hinzugezogen, die auch die Ausschreibungsunterlagen für das Vergabeverfahren mit ausgearbeitet haben. Nachdem die Bürgerinnen und Bürger im Januar 2024 zur Nähwärmeversorgung informiert wurden, berichtete nun Anders Berg von der KEA BW über die wichtigsten Implikationen der Ausschreibung, ehe gemäß der Grobplanung im Januar 2025 der Vertragsabschluss angedacht ist.