Neuigkeit

Gemeinderat: Weniger Straftaten in 2023


Thief holding a bagDie Kriminalitätsstatistik für die Gemeinde Sandhausen stellten Polizeidirektor Peter Albrecht, Leiter des Polizeireviers Wiesloch, Polizeihauptkommissar Jürgen Engelhardt sowie Polizeihauptkommissar Felix Gayer, stellvertretender Leiter des Polizeipostens Sandhausen, im Gemeinderat vor. Nach einem deutlichen Anstieg der Straftaten im Jahr 2022 entwickelten sich sie die Zahlen im Jahr 2023 wieder etwas günstiger, hieß es. Nach 649 Straftaten im Jahr 2022 seien im Jahr 2023 insgesamt 622 Fälle (-4,2 %, +27 Fälle) festzustellen gewesen. Der langjährige Mittelwert liege bei 645 Fällen.

Dieses Ergebnis resultiere aus den zurückgegangenen Fallzahlen bei den Diebstahlsdelikten (-14 Fälle; -8,14 %), den Rohheitsdelikten (-15 Fälle; -13,27 %) und den Rauschgiftdelikten (-18 Fälle; -41,86 %). Vermögens- und Fälschungsdelikte seien dagegen angestiegen, von 125 auf 156 Fälle (24,80 %). Die Aufklärungsquote sei mit 57,23 % ein ordentliches Ermittlungsergebnis und reihe sich damit in die guten Aufklärungsquoten der vergangenen Jahre ein. Von den 622 registrierten Straftaten seien 356 Straftaten geklärt worden.

Revierleiter Peter Albrecht, der betonte, dass der Polizeiposten Sandhausen in jedem Fall erhalten bleibe, machte eine sorgenvolle Miene, als er die gesellschaftliche Stimmungslage beschrieb, in der die Ordnungshüter ihren Dienst zu verrichten haben. Die Polizei stelle eine zunehmende Rohheit in der Bevölkerung fest. Das sei alles andere als eine gute Entwicklung und müsse dringend umgekehrt werden.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Wiesloch mit den Städten und Gemeinden Wiesloch, Leimen, Walldorf, Dielheim, Malsch, Mühlhausen, Nußloch, Rauenberg, Sandhausen und St. Leon-Rot seien die deliktische Schwerpunkte im Jahr 2023 - wie auch schon in den Jahren zuvor - die Deliktsbereiche Diebstahl, Vermögens- und Fälschungsdelikte sowie die Rohheitsdelikte.

Gemessen an den Häufigkeitszahlen belege Sandhausen zwar einen eher unrühmlichen dritten Platz im Polizeirevier Wiesloch. Doch das relativiere sich wieder, wenn man die Region mit den Städten Mannheim und Heidelberg sowie Schwetzingen, Hockenheim oder Weinheim insgesamt betrachte. Dann sei Sandhausen im Mittelfeld zu finden.

Interkommunale Biotopverbundplanung

Außerdem nahm der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die interkommunale Biotopverbundplanung des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim zur Kenntnis. Wie Ortsbaumeister Benjamin Wiegand erklärte, sei das Ziel der Biotopverbundplanung, ein großräumiges und durchgängiges Konzept für die Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt zu schaffen und umzusetzen. Die Durchführung einer Biotopverbundplanung sei für die Gemeinden eine gesetzliche Verpflichtung und werde zu 90 % vom Land gefördert. Der Eigenanteil von 10 % werde durch die Haushaltsmittel des Nachbarschaftsverbandes getragen.

Die interkommunale Biotopverbundplanung für die 16 Mitgliedsgemeinden des Rhein-Neckar-Kreises – die beiden Städte Heidelberg und Mannheim haben bereits entsprechende Planungen beauftragt – werden durch drei Fachbüros in vier Teillosen bearbeitet. Um die Öffentlichkeit über den Prozess, die Ziele und die Mitwirkungsmöglichkeiten der interkommunalen Biotopverbundplanung zu informieren, finde Ende 2024 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, sagte Wiegand. Diese Veranstaltung markiere den ersten Meilenstein im Planungsprozess. Im Jahr 2027 solle dann die Biotopverbundplanung in allen vier Teillosen abgeschlossen sein. Die Aufnahme der Ergebnisse der Biotopverbundplanung in den Flächennutzungsplan sei vorgesehen. Auch wenn durch die Biotopverbundplanung keine Verpflichtung verbunden sein werde, bestimmte Inhalte umzusetzen, werde es nach Abschluss der Planungen darum gehen, fortlaufend geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, führte der Ortsbaumeister aus.

Sanierungszeitraum „Ortskern IV“ verlängert

Der Gemeinderat votierte einstimmig dafür, dass der Durchführungszeitraum für das Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ vom 31. Dezember 2024 bis zum 30. Juni 2029 verlängert wird. Bis zu diesem Zeitpunkt könne erwartet werden, dass laufende und noch geplante Einzelmaßnahmen baulich umgesetzt werden könnten, hieß es. Wie berichtet war die ursprünglich bis zum 30. April 2024 befristete „Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme ,Ortskern IV‘ im Rahmen des Landessanierungsprogramms“ mit Bescheid vom 26. April 2024 bis zum 30. April 2027 verlängert worden. Die Förderung des Landes war außerdem um 500.000 Euro erhöht worden.

Solarförderung angepasst

Ebenfalls einstimmig entschieden sich die Ratsmitglieder dafür, das Fördervolumen zur Förderung von Solarenergie anzupassen und für das Jahr 2024 um 40.000 Euro zu erhöhen. Ortsbaumeister Benjamin Wiegand erklärte, das Förderprogramm der Hopfengemeinde erfreue sich großer Beliebtheit. Insgesamt seien 2023/2024 bis Anfang Oktober diesen Jahres 115 förderfähige Anträge zur Förderung von Dachflächen-PV mit einer Gesamtleistung von 1100 kWp und 270 förderfähige Anträge zur Förderung von Balkonsolaranlagen gestellt worden.

Die veranschlagten Haushaltsmittel für das Jahr 2024 betrüben 100.000€. Bis Anfang Oktober diesen Jahres seien gleichwohl bereits 86.340 Euro ausgezahlt worden. Da zwischen Förderantragstellung und Einreichung der Rechnungsunterlagen zur Auszahlung in der Regel mehrere Monate lägen, sei der zeitliche Abfluss der Mittel nicht exakt vorherzusagen. Deshalb empfehle die Verwaltung eine Aufstockung der Mittel um 40.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024, um in jedem Fall handlungsfähig zu bleiben, sagte Wiegand.

Hebesatz von 120 v. H. beschlossen

„Aufkommensneutralität“ war der wichtigste Begriff, als der Rat die neue Hebesatzsatzung mit Blick auf die Grundsteuerreform 2025 verabschiedete – einstimmig wurde ein Hebesatz von 120 v. H. (vormals 340 v. H.) im Gremium befürwortet.

Bürgermeister Hakan Günes erklärte, der Vorschlag der Verwaltung sehe vor, dass es durch die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 komme. Es sei somit vorgesehen, den Hebesatz und das zu erwartende Grundsteueraufkommen so zu kalkulieren, dass die sogenannte „Aufkommensneutralität“ gegeben sei. Sofern sich im Haushaltsjahr 2025 ein deutlich höheres Grundsteueraufkommen ergebe, das die Aufkommensneutralität signifikant konterkariere, behalte sich die Gemeinde vor, den Hebesatz gegebenenfalls nach unten zu korrigieren. Dies sei rückwirkend bis zum 30. Juni möglich, erklärte der Rathauschef.

Lars Albrecht (CDU) stellte in Frage, ob die letztlich vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform in ihrer neuen Ausgestaltung fair und ausreichend sei, denn es würden nicht die Gebäude, die auf einem Grundstück stünden, bemessen. Er plädierte wie seine Nachredner für „Aufkommensneutralität“ und betonte, der Rat könne in Sachen Hebesatz im ersten Halbjahr 2025 noch nachjustieren: „Vorsicht ist besser als Nachsicht.“

Jonas Scheid (SPD) meinte, „durch die Entscheidung darüber, den Hebesatz anzupassen, tragen wir kalkulatorisch dazu bei, aufkommensneutral zu wirtschaften. Gleichzeitig zieht die Aufkommensneutralität eine rote Linie für uns. Dies bedeutet in unserem Fall, dass die Einnahmen der Kommune nach der Grundsteuerreform etwa so hoch ausfallen sollen, wie sie vor der Reform gewesen waren.“ Da mancher mehr, mancher weniger von der Reform profitiere, gebe es für den Rat keine Möglichkeit, gänzlich sozialverträglich zu entscheiden.

Georg Diem (FDP) verwies bei der Grundsteuerreform auf die „himmelschreiende Ungerechtigkeit“ seit den 1960er Jahren. Ob allerdings die neue Ausgestaltung der Grundsteuer tatsächlich Abhilfe schaffe, bezweifelte Diem stark – vielmehr: Sie werde beim baden-württembergischen Sonderweg „neue Ungerechtigkeiten“ schaffen.

Für Petra Weiß (GAL) war es wichtig, dass der Rat recht zügig vor dem 30. Juni 2025 informiert wird, wie sich die Grundsteuer in der Hopfengemeinde tatsächlich entwickelt hat. Es müsse gewährleistet sein, den Hebesatz zugunsten der Bürgerschaft zu verabschieden, sofern eine abermalige Anpassung dies erfordere.

Redakteur / Urheber
Pressestelle Gemeinde Sandhausen