Bürgerservice
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Test
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten/Leistung
keine
Rechtsbehelf
keiner
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
keine