Bürgerservice
Personenbezogene Daten - Übermittlung oder Übertragung beantragen
Unternehmen, öffentliche Stellen und andere Organisationen wie beispielsweise Vereine speichern personenbezogene Daten.
Sie können verlangen, dass diese Daten direkt an Sie übermittelt oder direkt an ein anderes Unternehmen übertragen werden, dessen Dienste Sie nutzen möchten.
Beispiel:
Sie sind Mitglied eines sozialen Online-Netzwerks. Sie entscheiden, dass ein anderes soziales Netzwerk besser zu Ihren Zielen und Ihrer Altersgruppe passt. Sie können das soziale Online-Netzwerk, das Sie aktuell nutzen, bitten, Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich Ihrer Fotos, dem neuen sozialen Netzwerk zu übermitteln.
die Organisation, die Daten über Sie speichert
Die Organisation verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrags.
Beantragen Sie die Übertragung schriftlich oder elektronisch.
Keine
Keine
abhängig von der Komplexität des Einzelfalles
Keine
- § 19 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (Öffentliche Stellen des Bundes)
- § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (Auskunft an den Betroffenen)
- § 15 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) (Sonderregelung für das Bundesamt für Verfassungsschutz)
- § 491 Strafprozessordnung (StPO) (Gerichte und Strafverfolgungsbehörden)
- § 495 Strafprozessordnung (StPO) (Zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister beim Bundeszentralregister)
- § 21 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) (Öffentliche Stellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts)
- § 37 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) (Südwestrundfunk)
- § 45 Polizeigesetz (PolG) (Sonderregelung für die Landespolizei)
- § 13 Landesverfassungsschutzgesetz (LVSG) (Sonderregelung für das Landesamt für Verfassungsschutz)
Informationen der Europäischen Kommission zur Datenschutz-Grundverordnung: