Bürgerservice

Vereinsförderung beantragen

In Sandhausen gibt es eine Vielzahl an Vereinen, die ein breites Angebot an Freizeitaktivitäten im kulturellen, sozialen, naturkundlichen und sportlichen Bereich bieten. Sie nehmen einen wichtigen Platz im Leben der Gemeinde ein. Das Engagement dieser Vereine sorgt für ein geselliges Leben in unserer Kommune und wird sehr geschätzt, unterstützt und gefördert.

Nach den Richtlinien für die Förderung der Tätigkeit der Vereine (Sport und Kultur) und der Kirchengemeinden der Gemeinde Sandhausen erhalten Sandhäuser Vereine neben einem Grundförderbetrag auch für jugendliche Mitglieder einen gesonderten Zuschuss.

Voraussetzungen

Grundlage für die Vereinsförderung ist der Mitgliederstand jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

Verfahrensablauf

Die Gemeindeverwaltung kontaktiert die Sandhäuser Vereine jährlich im Frühjahr per Post.

Erforderliche Unterlagen
  • Antragsvordruck (geht den Vereinen jährlich per Post zu)
  • Nachweis der Mitgliederzahlen
  • Beiblatt mit Informationen zur Datenerhebung (DSGVO)
Frist/Dauer

Der Antrag ist spätestens bis zum 1. Oktober des Jahres zu stellen, das dem Jahr der Förderung vorangeht.

Rechtsgrundlage

Die Gemeinde Sandhausen fördert die Kirchengemeinden, Vereine und Vereinigungen, die im Bereich der politischen Gemeinde ihren Sitz haben. Ihre Aktivitäten müssen sie überwiegend im Bereich der Gemeinde Sandhausen entfalten; diese müssen im Einklang mit der Verfassung und den geltenden Gesetzen stehen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Verwaltung ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu überprüfen; hierzu sind ihr die erforderlichen Auskünfte zu geben und nach Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen. Die Zuwendungen werden im Rahmen der jährlich im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel gewährt.

Zugehörigkeit zu