Bürgerservice
Antrag auf Einbau eines Gartenwasserzählers
Antrag auf Einbau einer Zwischenuhr zur Messung der Wassermenge, die nicht in das Kanalnetz eingeleitet wird (Gartenwasserzähler).
Über die Zwischenuhr zur Messung der Wassermenge wird nur die Bewässerung der Gartenanlage des oben genannten Grundstücks erfolgen, diese
Wassermenge wird nicht in das Kanalnetz eingeleitet. Sollte die Möglichkeit der Einleitung in das Kanalsystem bestehen (Ausgussbecken, Einlauf etc.),
werden Abwassergebühren für den Verbrauch erhoben.
Das Verlegen der Rohrleitungen wird von einem Installateur fachgerecht durchgeführt, beauftragt durch den Eigentümer. Der Wasserzählerbügel wird über die Gemeinde Sandhausen kostenpflichtig bezogen aber dennoch von einem Installateur Ihrer Wahl eingebaut. Nach den erfolgten Installationsarbeiten, ist unverzüglich der Bauhof (Tel. 06224 146960 oder 0171 4553709) zu informieren. Das setzen der Wasseruhr erfolgt durch den Wassermeister der Gemeinde Sandhausen nach der Abnahme der Leitungsführung bzw. Leitungsanschlüssen.
Für die Zwischenuhr zur Messung der Wassermenge ist ein jährlicher Grundpreis (Zählermiete) zu zahlen.
Der Antrag beruht auf § 36 Abs. 1 der Abwassersatzung der Gemeinde Sandhausen in Verbindung mit der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Sandhausen.