Bürgerservice
Verzichtserklärung für Grabauflösung
Soll eine bestehende Grabstätte aufgelöst beziehungsweise abgeräumt werden, ist eine Verzichtserklärung nötig.
Eine Grabstätte darf nach Ablauf von 20 Jahren nach der Beisetzung oder auch vor Ablauf der Ruhefrist abgeräumt werden.
Dazu muss die Verzichtserklärung vom Nutzungs- oder Verfügungsberechtigten, der bei der Friedhofsverwaltung als Ansprechpartner hinterlegt wurde, unterschrieben und vollständig ausgefüllt werden.
Nur mit einer Unterschriebenen und von der Friedhofsverwaltung mit einer Bestätigung versehenen Verzichtserklärung, darf ein vom Nutzungs- oder Verfügungsberechtigter beauftragter Steinmetz eine Grabstätte räumen/auflösen.
- Unterschrift des bei der Friedhofsverwaltung hinterlegten Ansprechpartners beziehungsweise Nutzungs- oder Verfügungsberechtigten
- Vollständig ausgefüllter Antrag (Original)
Beantragung der Auflösung durch die Verzichtserklärung mit dem Formular „Verzichtserklärung“. Die Friedhofsverwaltung überprüft, ob die Grabstätte geräumt werden darf und bestätigt die Verzichtserklärung. Davon werden zwei Kopien dem Nutzungs- oder Verfügungsberechtigten ausgehändigt oder per Post zugesandt. Eine Kopie ist für den privaten Gebrauch und eine Kopie für den beauftragten Steinmetz.
Ca. 2 Monate
Keine bei der Gemeinde, Kosten fallen nur beim Steinmetz an.
Friedhofssatzung Gemeinde Sandhausen §§ 12, 13, 22